Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Veräusserung sowie die Bewirtschaftung und Verwaltung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit diesem im Zusammenhang stehen.