Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung sämtlicher landwirtschaftlicher Lohnarbeiten, insbesondere auf dem Gebiet der maschinellen Bewirtschaftung, ferner den Handel mit Landesprodukten aller Art sowie den Betrieb einer mechanischen Werkstätte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Tätigkeiten ausüben und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann ferner Zweigniederlassungen im In- urnd Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen. Die Gesellschaft kann auch Grundstücke erwerben, überbauen, verwalten, belasten und veräussern.