Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit einer geistigen und / oder anderen Behinderung umfassend ein vielfältiges Arbeits-, Wohn- und Ausbildungsangebot für jugendliche und erwachsene Menschen mit einer Behinderung. Die Stiftung führt insbesondere die Eingliederungsstätte Baselland ESB. Sie kann jedoch auch weitere Institutionen mit verwandter, dem Stiftungszweck förderlichen Zielsetzung führen, sofern die Stiftung dazu die notwendigen Mittel erarbeitet hat oder ihr die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im weiteren unterstützt die Stiftung den Stifter in seinen Zielsetzungen ideell und partnerschaftlich. Die Stiftung verpflichtet sich insbesondere, im Auftritt gegen innen und aussen die Wort-Bild-Marke "insieme Baselland" des Stifters zu benutzen. Das Tätigkeitsgebiet der Stiftung erstreckt sich auf den Kanton Basel-Landschaft. Der Stifter behält sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.