Der Eigentümer ist für seine Hausinstallationen verantwortlich. Kontrollen werden nach der Erstellung einer Installation durch die ausführende Firma ausgeführt. Weiter werden periodische Installationskontrollen durch den Gesetzgeber verlangt. Die Auffordung für diese Kontrollen erfolgt durch die EGA.
Neue Installationen und Änderungen sind der EGA zu melden, wenn der Anschlusswert der Installation über 3600VA beträgt. Für die Anmeldung dieser Arbeiten können die Formulare der WWZ verwendet werden.
Hinweis: Der Firmenzweck wurde von help.ch zur Verfügung gestellt und basiert auf firmenseitigen oder redaktionellen Angaben.
|