Betrieb eines Gipser- und Malergeschäftes. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sich mit anderen Unternehmen zusammenschliessen, Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.